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Rechtliches

AGB

Diese Bedingungen gelten für Verträge über Hausmeister-, Reinigungs- und Objektbetreuungsleistungen der CLARUS SERVICE UG (haftungsbeschränkt) mit Unternehmern, Verwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verbrauchern.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CLARUS SERVICE UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Auftragnehmer" – und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, insbesondere die Ergebnisse des Kostenrechners, sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Sie dienen ausschließlich der ersten Orientierung.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Grundlage des Angebots ist regelmäßig eine vorherige Objektbegehung.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Leistungsplan, der Bestandteil des Vertrags wird.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit eigenem, angemeldetem Personal. Gewerkespezifische Arbeiten (unter anderem Elektro-, Aufzugs- und Heizungstechnik) werden an Fachbetriebe vergeben; der Auftragnehmer koordiniert diese auf Wunsch.

(2) Turnusleistungen werden nach dem im Leistungsplan festgelegten Rhythmus erbracht. Fällt ein Termin auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Leistung am nächsten Werktag nachgeholt.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Objekt sowie zu Wasser- und Stromanschlüssen erhält. Übergebene Schlüssel werden dokumentiert und ausschließlich auf dem Betriebshof verwahrt.

§ 4 Winterdienst

(1) Übernimmt der Auftragnehmer den Winterdienst, geht die Räum- und Streupflicht im vereinbarten Umfang auf ihn über. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Kommune.

(2) Der Auftragnehmer räumt und streut werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall erfolgen Nachkontrollen nach pflichtgemäßem Ermessen.

(3) Bei außergewöhnlichen Witterungsereignissen, die den ordnungsgemäßen Einsatz unmöglich machen, ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit, solange das Ereignis andauert. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich.

(4) Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und eingesetztem Streumittel dokumentiert. Die Dokumentation wird auf Anforderung vorgelegt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet, einmalige Leistungen nach Abschluss. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Saisonale Leistungen (Winterdienst, Grünpflege) werden auf zwölf Monate umgelegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Endet der Vertrag vor Ablauf der Saison, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich, erstmals zwölf Monate nach Vertragsbeginn, an die Entwicklung der Lohn- und Materialkosten anzupassen. Die Anpassung wird mit einer Frist von sechs Wochen in Textform angekündigt. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anpassung kündigen.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber teilt Änderungen mit, die den Leistungsumfang berühren – insbesondere Änderungen der Wohneinheiten, der Flächen, der Abfallbehälter oder der Zugangsregelungen. Erhöht sich der Aufwand dadurch dauerhaft, passen die Parteien den Leistungsplan an.

§ 7 Mängel

(1) Beanstandungen an der Leistungserbringung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Erbringung, in Textform anzuzeigen.

(2) Der Auftragnehmer wird berechtigte Beanstandungen unverzüglich nachbessern. Erst wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis wird auf Anforderung vorgelegt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern der betreffenden Person vereinbart.

§ 11 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026.

Hinweis für die Abstimmung. Dieser Text ist ein sorgfältig aufgesetzter Entwurf, aber keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung sollte er anwaltlich geprüft und auf die tatsächlich gelebten Abläufe abgestimmt werden.

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